Antrag an den VG-Rat Daun
Alle Fraktionen des VG-Rates haben die Behandlung des ordnungsgemäß eingereichten Antrages abgelehnt.
Am 22. Januar 2021 tritt der UN-Vertrag für das Verbot von Atomwaffen in Kraft. Es ist ein historischer Meilenstein. Atomwaffen sind damit völkerrechtlich verboten und auf die gleiche rechtliche Grundlage gestellt wie chemische und biologische Massenvernichtungswaffen. Der Verbotsvertrag verbietet die Entwicklung, die Lagerung und den Einsatz von Atomwaffen, sowie die Drohung mit ihnen.
Dieses Festhalten an Atomwaffen ist auch militärisch überholt. Es ist ein gefährlicher Irrglauben, dass Atomwaffen Sicherheit bringen.
Mit fast 14.000 Atomwaffen weltweit ist das Zerstörungspotential jenseits unserer Vorstellungskraft. Wie die Präambel des Verbotsvertrages feststellt „überschreiten die Auswirkungen von Atomwaffen nationale Grenzen, haben gravierende Auswirkungen auf den Fortbestand der Menschheit, die Umwelt, die sozioökonomische Entwicklung, die Weltwirtschaft, die Ernährungssicherheit und die Gesundheit heutiger und künftiger Generationen und wirken sich unverhältnismäßig stark auf Frauen und Mädchen aus, auch infolge ionisierender Strahlung.“
92 % der Deutschen sprechen sich dafür aus, dass die Bundesregierung den UN-Vertrag unterzeichnet. Das Risiko einer Atomwaffendetonation heute – ob durch einen Unfall, Fehleinschätzung oder Absicht – nimmt täglich zu, da neue Arten von Atomwaffen entwickelt werden, langjährige Rüstungskontrollabkommen aufgekündigt sind und die Gefahr von Cyberangriffen auf nukleare Infrastruktur sehr real geworden ist. Eine Explosion in Büchel würde weiter Teile unseres Kreises für Generationen unbewohnbar machen.
Ohne Zweifel ist ein neues nukleares Wettrüsten im Gange, obwohl ein Rennen um Abrüstung dringend erforderlich wäre. Deutschland ist bisher Mitglied aller multilateralen Abrüstungsverträge und sieht sich als Verfechter der Menschenrechte, von Abrüstung und Rüstungskontrolle. Keine Atomwaffe, und sei sie noch so klein, kann eingesetzt werden, ohne verheerende und unvorhersehbare Folgen für Mensch und Umwelt. Die Bücheler Atombomben würden nach den aktuellen Planungen eher auf EU-Gebiet als in Russland eingesetzt.
Wir fordern „Alle deutsche Politiker*innen müssen endlich das Sicherheitsinteresse ihrer Wähler*innen ernst nehmen und den Atomwaffenverbotsvertrag unterzeichnen.“
Es gibt keine Heilung für den Atomkrieg. Prävention ist unsere einzige Chance.
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Hintergrund: Nach der Unterzeichnung von mittlerweile mehr als 120 Staaten und der Ratifizierung (in Kraft setzen) von mehr als 50 Staaten (Honduras war der 50. Staat) tritt der Vertrag mit 90-tägiger Verzögerung am 22.1.2021 in Kraft. In dem völkerrechtlich bindenden Dokument verpflichten sich die Unterzeichner, „nie, unter keinen Umständen“ Atomwaffen zu entwickeln, herzustellen, anzuschaffen, zu besitzen oder zu lagern. Der Vertrag stelle eine „bedeutende Verpflichtung hin zu einer kompletten Elimination von Nuklearwaffen“ dar, sagte UNO-Generalsekretär António Guterres. Deutschland als Staat, der Atomwaffen eines anderen Staates auf seinem Staatsgebiet lagert, kann dem Vertrag beitreten, solange Deutschland zustimmt, die Atomwaffen innerhalb einer vorgegebenen Frist von seinem Gebiet zu entfernen. Allerdings hat Deutschland bisher – entgegen seinen aus den Verträgen ergebenen Verpflichtungen (NVV) und gegen dem Willen einer über 90-%-igen Mehrheit bis weder unterzeichnet noch ratifiziert. s.a.: https://www.icanw.de/grunde-fur-ein-verbot/verbotsvertrag/
mit freundlichen Grüßen
Karl-W. Koch
Ratsmitglied für B90/ Die Grünen im VG-Rat
weitere Links:
https://www.gruene-fraktion-rlp.de/pressemitteilungen/un-atomwaffenverbotsvertrag-tritt-in-kraft-deutschland-weiterhin-nicht-unter-ratifizierenden-nationen/
oder auch:
https://kaiserslautern.de/buerger_rathaus_politik/medienportal/pressemitteilungen/060036/index.html.de
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