Folgen des Klimawandels: Ahrtal

Folgen des Klimawandels: Ahrtal

Antrag zur VG-Sitzung: Klimaneutrale VG Daun

Betreff: Antrag zur Tagesordnung der nächsten Sitzung des VG-Rates
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Scheppe,

hiermit beantrage ich die Aufnahme des folgenden Beratungspunktes in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Verbandsgemeinderates:


Klimaneutrale Verbandsgemeinde Daun, Grundsatzbeschluss

Zu diesem Tagesordnungspunkt stelle ich folgenden Antrag zur Diskussion und Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat fasst in einem ersten Schritt folgenden Grundsatzbeschluss:

Der Rat der Verbandsgemeinde Daun teilt die Besorgnis und Einschätzung des IPCC[1] mit Blick auf die menschengemachten Klimaveränderungen durch die Emission von Treibhausgasen. Er begrüßt vor diesem Hintergrund, dass im Dezember 2015 im sog. Pariser Abkommen erstmals eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen 195 Staaten und der EU zustande kam, die Erderwärmung auf unter 2, möglichst auf 1,5 Grad gemessen am vorindustriellen Wert zu begrenzen, damit die Auswirkungen des Klimawandels noch beherrschbar bleiben.

Vor diesem Hintergrund hat die EU-Kommissionspräsidentin Frau von der Leyen für die europäische Union das Ziel der Klimaneutralität für ganz Europa bis 2050 proklamiert, die Bundesregierung nach dem historischen und epochalen Urteil des Bundeverfassungsgerichts die Klimaneutralität für Deutschland bis 2045 beschlossen und die Regierungskoalition aus SPD, GRÜNE und FDP in Rheinland-Pfalz die Klimaneutralität bis 2035 spätestens bis 2040 im Koalitionsvertrag vereinbart.

Klimaneutralität kann es in Rheinland-Pfalz jedoch nur geben, wenn auch alle Kommunen klimaneutral werden.

Daher fasst der Rat der Verbandsgemeinde den Beschluss bis spätestens 2040 die Klimaneutralität in und für die Verbandsgemeinde Daun erreichen zu wollen.

Die im Einzelnen dafür notwendigen Schritte und Maßnahmen sollen u.a. auch mit den Ortsgemeinden und der Bevölkerung sowie den Unternehmen diskutiert und auf den Weg gebracht werden.

 Begründung:

Der sechste Sachstandsbericht des IPCC vom 20. August 2021[2] stellt in der Zusammenfassung für politische Entscheidungsträger unmissverständlich fest:

A.1  Es ist eindeutig, dass der Einfluss des Menschen die Atmosphäre, den Ozean und die Landflächen erwärmt hat. Es haben weitverbreitete und schnelle Veränderungen in der Atmosphäre, dem Ozean, der Kryosphäre und der Biosphäre stattgefunden.

A.2  Das Ausmaß der jüngsten Veränderungen im gesamten Klimasystem und der gegenwärtige Zustand vieler Aspekte des Klimasystems sind seit vielen Jahrhunderten bis Jahrtausenden beispiellos.

A.3  Der vom Menschen verursachte Klimawandel wirkt sich bereits auf viele Wetter- und Klimaextreme in allen Regionen der Welt aus. Seit dem Fünften Sachstandsbericht (AR5) gibt es stärkere Belege für beobachtete Veränderungen von Extremen wie Hitzewellen, Starkniederschlägen, Dürren und tropischen Wirbelstürmen sowie insbesondere für deren Zuordnung zum Einfluss des Menschen. 

…… und weiter

B.1  Die globale Oberflächentemperatur wird bei allen betrachteten Emissionsszenarien bis mindestens Mitte des Jahrhunderts weiter ansteigen. Eine globale Erwärmung von 1,5 °C und 2 °C wird im Laufe des 21. Jahrhunderts überschritten werden, es sei denn, es erfolgen in den kommenden Jahrzehnten drastische Reduktionen der CO 2 – und anderer Treibhausgasemissionen.

B.2  Viele Veränderungen im Klimasystem werden in unmittelbarem Zusammenhang mit der zunehmenden globalen Erwärmung größer. Dazu gehören die Zunahme der Häufigkeit und Intensität von Hitzeextremen, marinen Hitzewellen und Starkniederschlägen, landwirtschaftlichen und ökologischen Dürren in einigen Regionen, der Anteil heftiger tropischer Wirbelstürme sowie Rückgänge des arktischen Meereises, von Schneebedeckung und Permafrost.

 B.3  Fortschreitende globale Erwärmung wird laut Projektionen den globalen Wasserkreislauf weiter intensivieren, einschließlich seiner Variabilität, sowie der globalen Monsunniederschläge und der Heftigkeit von Niederschlags- und Trockenheitsereignissen.

 B.5  Viele  Veränderungen  aufgrund  vergangener  und  künftiger  Treibhausgasemissionen sind über Jahrhunderte bis Jahrtausende unumkehrbar, insbesondere Veränderungen des Ozeans, von Eisschilden und des globalen Meeresspiegels.

Vor diesem Hintergrund, insbesondere mit Blick auf B.5, ist nunmehr auf allen staatlichen Ebenen im jeweiligen Verantwortungsbereich schnelles Handeln notwendig. Und es zählt jede Tonne Treibhausgase die vermieden werden kann.

Weiteres Vorgehen:

Nach Beschlussfassung schlage ich vor, den Beschluss als Auftrag an die zuständigen Ausschüsse sowie als Handlungsprärogative an die Verwaltung zu geben; dort können im Einzelnen und im Detail, auch bei zukünftigen Ortsbürgermeister-Dienstbesprechungen, geeignete Maßnahmen diskutiert und auf den Weg gebracht werden.

Darüber hinaus soll die Verwaltung dem Rat jährlich berichten, was im Einzelnen zur Zielerreichung realisiert wurde.

Weitere Begründung mündlich in der Ratssitzung.

Mit freundlichen Grüßen

Karl-W. Koch, fraktionslos

B90 / Die  GRÜNEN


[1] (Intergovernmental Panel on Climate Change, zwischenstaatliche Institution, um für politische Entscheidungsträger den Stand der wissenschaftlichen Forschung zum Klimawandel zusammenzufassen mit dem Ziel, Grundlagen für wissenschaftsbasierte Entscheidungen zu bieten, umgangssprachlich: Weltklimarat)

[2] Quelle: https://www.de-ipcc.de/media/content/Hauptaussagen_AR6-WGI.pdf

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